Alarm- und Ausrücke- Ordnung (AAO)

In der AAO – die Abkürzung steht für Alarm- und Ausrücke- Ordnung – wird zum Beispiel auf Gemeindeebene festgelegt, welche Kräfte mit welchem Gerät im Alarmfall ausrücken. Dadurch wird sichergestellt, dass wirklich nur diejenigen Gruppen alarmiert werden, die auch für den betreffenden Einsatz optimalstens ausgerüstet sind

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