Brandsicherheitswache

Eine Brandsicherheitswache wird auf Anordnung der Gemeinde gestellt bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann allgemeinverbindlich nicht angegeben werden, da sie Abhängig ist von der Art und Größe des Gebäudes, der Art der Handlung, der Anzahl der Besucher usw.Die Aufgaben der Brandsicherheitswache sind es:

  • Überprüfung von vorhandenen Brandschutzeinrichtungen
  • Durchführen von Kontrollgängen
  • Die Kontrolle der Flucht- und Rettungswege (ggf. Veranlassung an den Veranstalter, diese frei zu räumen)
  • Bei brandgefährlichen Handlungen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen
  • Im Brandfall das Retten der Personen sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden bzw. das Einweisen von alarmierten Einsatzkräften
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