Eine Pflichtfeuerwehr besteht aus aktiven Einsatzkräften, die aufgrund des Gesetzes über den Feuerschutzes und der Hilfeleistung NRW vom 01. März 1998 verpflichtet sind, Dienst in der Feuerwehr zu verrichten.
Eine Pflichtfeuerwehr kann eingerichtet werden:
- Wenn eine freiwillige Feuerwehr in einer Kommune nicht zustande kommt, oder
- wenn eine bestehende freiwillige Feuerwehr den ausreichenden Feuerschutz nicht sicherstellen kann.