Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 ist der Einsatzleiter die verantwortliche Person für die Einsatzdurchführung. Ihm obliegt die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen.
Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 ist der Einsatzleiter die verantwortliche Person für die Einsatzdurchführung. Ihm obliegt die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen.