Aufgaben

Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die folgenden Aufgaben werden in der Regel von der F euerwehr wahrgenommen.

  • Bekämpfung von Schadenfeuer
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, danach auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
  • Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften
  • Brandschutzerziehung, Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der Selbsthilfe
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
  • Erstellung und Fortschreibung von Feuerwehreinsatzplänen
  • Ausbildung, Fortbildung und Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen
  • sonstige Einsätze der technischen Hilfeleistung im Rahmen des FSHG.